Judith M. Kero

Für Erwachsene

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  • Sind Sie besonderen Belastungen ausgesetzt? 
  • Leiden Sie unter Interesse- und Freudlosigkeit? 
  • Sind Sie häufig gereizt, müde und schwunglos? 
  • Leiden Sie unter hartnäckigen Schlafstörungen? 
  • Können Sie nicht mehr aufhören zu trauern? 
  • Leiden Sie an fehlendem Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl? 
  • Können Sie sich selbst nicht leiden? 
  • Ziehen sich zurück und meiden den Kontakt mit Menschen? 
  • Müssen Sie mit sexuellen oder anderen Gewalterfahrungen leben? 
  • Fühlen Sie sich krank, und Ihre Ärztin oder ihr Arzt kann keinen medizinischen Grund finden? 
  • Hatten Sie ein Erlebnis, das Ihnen zu Schaffen macht? 
  • Werden Sie von Sorgen, Ängsten und Befürchtungen gequält? 
  • Leiden Sie unter Unsicherheit beim Treffen von Entscheidungen? 
  • Leiden Sie unter vermindeter Konzentrationsfähigkeit? 
  • Sehen Sie keine Zukunftsperspektiven? 
  • Leiden Sie an tiefer Verzweiflung und/oder Suizidgedanken? 
  • Befinden Sie sich oft in gedrückter Stimmung? 
  • Werden Sie von zwanghaftem Verhalten geplagt? 
  • Sind Sie häufig nervös und fühlen sich innerlich getrieben?

 

Können Sie eine oder mehrere Fragen mit JA beantworten?

Dann kann Ihnen eine Psychotherapie womöglich helfen!

 

Wie gehts los?

 

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Eine psychotherapeutische Behandlung kann von sehr unterschiedlicher Dauer sein.

Das Erstgespräch erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung.

In den ersten Sitzungen widmen wir uns der Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und Ihrer Vorgeschichte. Anhand dieser Analyse werden gemeinsam die Ziele und die voraussichtliche Dauer der psychotherapeutischen Behandlung festgelegt.

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet üblicherweise einmal wöchentlich statt. Wesentlich für den Erfolg der Behandlung ist die Kontinuität der therapeutischen Kontakte. Klare und verbindliche Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Teil jeder Psychotherapie.

Das Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie. Bei krankheitswertigen Störungen beteiligen sich die Krankenkassen anteilig an den Kosten.

Als Psychotherapeutin unterliege ich selbstverständlich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Psychotherapeut_innen sowie beteiligte Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

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